Die neun grössten Irrtümer zum Strassenlärm

Am Mittwoch, 30. April 2014 findet der Internationale Tag gegen Lärm statt

Der Internationale Tag gegen Lärm 2014 widmet sich den neun grössten Irrtümern rund um das Thema Strassenlärm. Die Trägerorganisationen zeigen Handlungsansätze auf, wie der Strassenlärm verringert werden kann. Als Besitzer und Betreiber der Kantonsstrassen ist der Kanton Aargau verpflichtet, bis 2018 die belasteten Strassenabschnitte zu sanieren.

Lärm beeinflusst unser Wohlbefinden und kann krank machen. Alljährlich am Internationalen Tag gegen Lärm weisen die Trägerorganisationen Cercle Bruit (kantonale Lärmfachstellen), die Schweizerische Gesellschaft für Akustik, die Schweizerische Liga gegen den Lärm sowie die Ärztinnen und Ärzte für den Umweltschutz auf diese Thematik hin. In diesem Jahr steht der Tag gegen Lärm im Zeichen der „neun grössten Irrtümer zum Strassenlärm“. Diese werden anhand von wissenschaftlichen Fakten und Erfahrungen aus der Praxis widerlegt.

So überwiegt beispielsweise das Rollgeräusch gegenüber dem Motorengeräusch bei Autos bereits ab 30 km/h; bei Lastwagen jedoch dominiert das Motorengeräusch bis etwa 60 km/h. Lärmarme Reifen für Personenwagen, wie sie seit einigen Jahren auf dem Markt sind, vermögen den Lärm um rund zwei Drittel zu reduzieren. Dies entspricht dem Lärm von nur noch drei statt zehn Autos. Zudem können alle Verkehrsteilnehmenden mit ihrem Verhalten zur Lärmreduktion beitragen, denn niedertouriges Fahren entspannt und reduziert den Motorenlärm. So verursachen 32 Autos mit 2’000 Umdrehungen gleichviel Motorenlärm wie ein Auto mit 4’000 Umdrehungen.

Rund 270 Millionen Franken für den Lärmschutz bis 2018

In 180 Aargauer Gemeinden gibt es 9’000 Gebäude mit Strassenlärmbelastungen über den Immissionsgrenzwerten (Tag: 60 Dezibel; Nacht: 50 Dezibel in Wohnzone ES II, Tag: 65; Nacht: 55 Dezibel in Wohn-Gewerbezone ES III), davon 1’200 Gebäude mit Alarmwert-Überschreitungen (Tag: 70 Dezibel; Nacht: 65 Dezibel für beiden Zonen). Als Besitzer und Betreiber der Kantonsstrassen ist der Kanton Aargau verpflichtet, die lärmbelasteten Strassenabschnitte zu sanieren. Bis heute sind in 27 Gemeinden die Sanierungen abgeschlossen, 31 Gemeinden stehen in der Ausführungs- und 116 Gemeinden in der Projektierungsphase. 39 Gemeinden mit meist wenig Verkehr müssen noch überprüft werden.

Für Sanierungsbeläge, Lärmschutzwände und Schallschutzfenster sowie Planungskosten sind für das Kantonsstrassennetz bis 2018 Gesamtkosten von 270 Millionen Franken veranschlagt. Insgesamt sind bis heute bereits 140 Millionen aufgewendet worden; 2013 gab der Kanton Aargau 15 Millionen Franken für Lärmsanierungen an Kantonsstrassen aus. Für die Sanierung der Kantonsstrassen ist in der Lärmschutzverordnung eine Frist bis 2018 festgelegt.

Kanton Aargau: Aktive Lärmbekämpfung an der Quelle

Seit zehn Jahren werden im Kanton Aargau lärmarme Strassenbeläge eingesetzt. Gegenüber einem dichten Asphaltbelag reduzieren diese den Lärm um 3 bis 5 Dezibel, was deutlich wahrnehmbar ist. Damit geht der Kanton Aargau zusammen mit Basel-Landschaft und den Westschweizer Kantonen voran in der aktiven Lärmbekämpfung an der Quelle.

Gegenüber den lärmarmen Belägen, welche die Entstehung des Lärms einschränken, verhindern Lärmschutzwände die Ausbreitung des Lärms. Wegen Unverträglichkeit mit dem Ortsbild oder ungenügendem Kosten-Nutzen-Verhältnis können jedoch nicht immer Lärmschutzwände erstellt werden. In diesen Fällen werden für die betroffenen Gebäude Schallschutzfenster vorgesehen, welche wärmetechnisch dem Standard des Nationalen Gebäudeprogramms entsprechen.


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