
Nach Beratung im Stadtrat sind die Entwürfe des kommunalen Gesamtplans Verkehr (KGV) gemäss §3 BauG der Bevölkerung zur Mitwirkung zugänglich zu machen. Im KGV legen die Gemeinden ihre Ziele der Verkehrsentwicklung fest und zeigen auf, wie die Verkehrskapazitäten mit der Siedlungsentwicklung abgestimmt werden.
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